UKW-Funk (niederländisch: VHF) auf Ijsselmeer und Markermeer

Während im UKW-Seefunk der Kanal 16 als allgemeiner Anrufkanal gilt, ist dies auf Binnenschifffahrtsstraßen der Kanal 10. Das Ijsselmeer, das Markermeer und das angrenzende Wattenmeer gelten als Binnenschifffahrtsstraße. Sofern man ein UKW-Funkgerät an Bord hat, ist man verpflichtet, auf dem Ijsselmeer den Kanal 10 abzuhören.
Fährt man in ein „Blockgebiet" ein, so muss dort der entsprechende Kanal abgehört werden. Blockgebiete sind Bereiche oder Strecken, in denen der Schiffsverkehr besonders überwacht wird. Sie sind mit VHF-Tafeln mit dem entsprechend vorgeschriebenen UKW-Kanal (VHF) am Ufer deutlich ausgeschildert. Verlässt man ein Blockgebiet, so muss man wieder auf Kanal 10 oder auf den Kanal eines etwaigen neuen Blockgebietes umstellen.
Für den privaten Schiff-Schiff-Funk sind ausschließlich die UKW-Kanäle 72 und 77 erlaubt.
Wichtig im gesamten Binnenverkehr ist, dass die ATIS-Nummer (Automatic Transmitter Identification System) mitgesendet wird.
Im Gegensatz zu Deutschland sind in den Niederlanden UKW-Handfunksprechgeräte an Bord von Sportbooten erlaubt. In Deutschland ist dies erst ab einer Schiffslänge von über 20 Metern zulässig.
Weitere Auskünfte erteilt die niederländische Aufsichtsbehörde:
https://www.agentschaptelecom.nl
Einen guten Einblick gibt auch die Broschüre „Kommunikation auf dem Wasser in den Niederlanden".
Sie kann kostenfrei als pdf heruntergeladen werden: ... zum pdf
Revierführer Ijsselmeer | Markermeer
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