In vielen Ländern wird diese Vorschrift speziell für Charterer nicht so eng gesehen. Bislang verlangten lediglich die kroatischen Behörden diese Lizenz zum Funken, die auch bei den örtlichen Hafenkapitänen abgelegt werden kann. Seit August 2005 gilt dies auch für Charteryachten an der deutschen Küste. In Kroatien genügt die Vorlage eines beliebigen Funkzeugnisses. Vor Ort kann lediglich ein für Kroatien beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis erworben werden.
Text + Bild: Hans Mühlbauer - DMCReisen.com