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Für Fahrt durch Amsterdam ist Durchfahrtvignette erforderlich

Bezahlung auch über Kreditkarte möglich

Ab 2022 ist für die Durchfahrt durch Amsterdam für Sportboote eine Vignette Pflicht (Foto: samott/fotolia)

Ab dem Jahr 2022, das bestimmt die Stadt Amsterdam in ihrer Satzung über das Binnenhafengeld, dürfen Sportboote nur noch mit einer Vignette am Heck durch Amsterdam fahren. Diese Vignette ist mit einem Chip versehen, mit dessen Hilfe die Verkehrsdichte auf den Grachten festgestellt werden kann. Aufgrund dessen will die Stadtverwaltung jeweils notwendige Verkehrsreglungen treffen – so die Begründung für die Einführung der Durchfahrtvignette.

Wer ist betroffen?
Alle Sportboote mit Benzin-, Diesel-, Elektro- oder Hybridmaschine unterliegen der Vignettenpflicht. Ausgenommen sind Schlauchboot ohne festen Boden; was normalerweise auf die Dinghis von Yachten zutrifft.

Wo gilt die Vignettenpflicht?
Auf allen Amsterdamer Binnengewässern, auch auf der Kostverlorenvaart, die zur Stehenden Mastroute gehört, sowie auf der Nieuwe Herengracht bis zum IJ.

Eine örtliche Ausnahme bildet vorerst die Fahrt durch Weesp, das seit März 2022 zu Amsterdam gehört. Dort wird eine Vignette erst ab 2024 erforderlich sein.

Das IJ und der Noordzeekanaal mit den Hafenbecken des Port of Amsterdam sind grundsätzlich ausgenommen.

Wie bekommt man die Durchfahrtvignette?
Sie kann nur online bestellt und bezahlt werden: https://www.amsterdam.nl/parkeren-verkeer/varen-amsterdam/vignetten/

Dort werden die persönlichen Angaben des Eigners und des Bootes abgefragt. Die Zusendung der Vignette erfolgt per Post, weshalb man sie unbedingt rechtzeitig vor Törnbeginn bestellen sollte.

Wie hoch ist die Gebühr und wie wird bezahlt?
Die Durchfahrtvignette kostet 40 Euro und gilt drei Kalenderjahre: für das Jahr des Kaufs und die beiden Folgejahre. Bezahlt werden kann über das niederländische Bezahlsystem iDEAL oder mit Kreditkarte. Obwohl die Hinweise nur iDEAL als Bezahlmethode nennen, bietet das System im Schritt vor der Bestellung auch die Auswahl der Kreditkartenzahlung an.

Wie wird die Durchfahrtvignette aktiviert?
Nach ihrer Zusendung muss sie noch aktiviert werden. Die Aktivierung erfolgt online: https://mutatievignet.amsterdam.digitaalvignet.nl/transit-vignette/activate-vignette
Dort sind die Nummer der Vignette und deren Aktivierungscode, der per E-Mail zugesandt worden ist, einzugeben. Es folgen die Abfragen der Angaben zum Eigner und zum Boot. Das Hochladen eines Photos des Bootes ist freiwillig.

Die Vignette selbst wird auf die Backbordseite des Hecks geklebt.

Darf man während der Durchfahrt anlegen?
Boote von mehr als 10 Meter Länge dürfen nicht festmachen. Kürzere Boote dürfen mit der Durchfahrtvignette einmal für maximal 24 Stunden anlegen. So kann man seine Durchfahrt unterbrechen, etwa um durch die Stadt zu bummeln. Die Funktion „afmeren“ muss direkt nach dem Festmachen online aktiviert werden – erst dann nämlich beginnt die 24-Stunden-Frist zu laufen. Die Aktivierung erfolgt online: https://mutatievignet.amsterdam.digitaalvignet.nl/transit-vignette/mooring-request. Hier sind die Nummer der Durchfahrtvignette, die persönlichen Angaben und der „voucher code“, den man beim Kauf erhalten hat, einzugeben.

Wer anlässlich seiner nächsten Durchfahrt noch einmal anlegen will, kann weiteres „24-uur-afmeren“ online für 30 Euro buchen: https://mutatievignet.amsterdam.digitaalvignet.nl/transit-vignette/mooring-request. Die Bestätigung dafür kommt per E-Mail.

Ist das Übernachten an Bord erlaubt?
Nein, keine der Vignetten berechtigt zum Übernachten an Bord. Das ist nur in Yachthäfen oder an Gastliegeplätzen zulässig.

Gilt die Regel „24-uur-afmeren“ auch für den nächtlichen Konvoi?
Nein, die Satzung erlaubt das gebührenfreie Festmachen vor Brücken, um dort die nächste Öffnung abzuwarten. Das gilt auch für die Boote, die tagsüber am Nieuwe Meer oder an der Houtmanskade ankommen und dort bis zum Start des nächtlichen Konvois auf der Stehenden Mastroute warten müssen.

Sind noch Änderungen zu erwarten?
Der niederländische Watersportverbond hat angekündigt, alles zu unternehmen, damit die Stehende Mastroute von der Vignetten-Pflicht ausgenommen wird. Fahrtensegeln.de wird über Neuigkeiten berichten. Unser Autor Detlef H. Krügel ist der Meinung, dass der Watersportverbond gut beraten ist, seine Forderung auf die offensichtliche Begründungslücke der Satzung zu stützen. Wie Fahrtensegeln.de im letzten Jahr berichtete, wird die Einführung der Vignette nämlich mit der Notwendigkeit begründet, den zunehmenden Verkehr auf den Grachten gezielter steuern zu müssen. Die Durchfahrt auf der Stehenden Mastroute ist allerdings bereits durch den nächtlichen Konvoi geregelt. Das zuständige Amt erhält allein schon durch die Konvoi-Bildung an der Westerkeersluis und an der Nieuwe Meersluis ein klares Lagebild über diesen Verkehrsstrom.

 

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